Bündnis 90/Die Grünen

in Stadt und Landkreis Ansbach

Herzlich Willkommen auf der Seiten der Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag des Landkreis Ansbach 

Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr über unsere Arbeit im Kreistag. 

Die Mitglieder unserer Fraktion finden Sie hier


Unser Programm für den Landkreis Ansbach bis 2026

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Unser Kreistagsflyer als PDF-Dokument zum Download hier, dort finden Sie unsere wichtigsten Forderungen und Wahlziele, sowie alle Kandidat*innen die wir zur Kommunalwahl aufgestellt hatten und für uns Richtschnur unserer Politik bis 2026 darstellt.

Jetzt für die Zukunft

Unsere Kommunalpolitik blickt nicht nur auf das Hier und Jetzt, sondern ermöglicht eine gute Zukunft für alle. Wir brauchen starke GRÜNE Politiker*innen, die im Bewusstsein unserer globalen Verantwortung lokal gute Entscheidungen auf den Weg bringen. Mit Engagement, Mut und Kreativität stehen wir für eine ökologische, weltoffene und sozial gerechte Politik.

Kreistagsseite


Antrag zum Fluglärm und weiteren Umweltbelastungen durch US-Militärhubschrauber

13.11.17 –

Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - 07.02.2018

Der Kreistag wolle beschließen: 

Der Landkreis Ansbach wirkt zum Schutz seiner Bevölkerung vor Fluglärm und Abgasen der US-Militärhubschrauber auf eine Novellierung der „Allgemeinen Bestimmungen über den Hubschrauberbetrieb an den militärischen Hubschrauberflugplätzen in der Bundesrepublik Deutschland vom 06.11.1995“ resp. den „Besonderen Bestimmungen über den Hubschrauberbetrieb an den militärischen Hubschrauberflugplätzen Ansbach-Katterbach, Erlensee, Illesheim und Wiesbaden-Erbenheim vom 06.11.1995“ hin. 

Das Ziel des Landkreises Ansbach hierbei ist, verbindliche Flugbestimmungen für den militärischen Hubschrauberbetrieb der 12. Kampfluftlandebrigade der US-Armee zu erreichen, die sowohl das so genannte „Gentlemen Agreement“ eines früheren US-Standortkommandanten mit der Stadt Ansbach in rechtlich bindende Bestimmungen überführen, als auch darüber hinaus gehende spürbare Entlastungen der Bevölkerung von den Auswirkungen des militärischen Hubschrauberbetriebs vorsehen. 

Diese weiter gehenden Bestimmungen sollen insbesondere zum einen ein Nachtflugverbot zwischen 22:00 und 6:00 Uhr für den militärischen Hubschrauberflugplatz Ansbach-Katterbach, zum anderen ein kategorisches Überflugsverbot für alle Wohn- und Mischgebiete in Stadt und Landkreis Ansbach enthalten. In einem Radius von mindestens 600 Metern – gemessen vom äußersten Siedlungsrand dieser Gebiete aus - sollen ebenfalls keine Flüge stattfinden dürfen. 

Für den Erlass solcher Bestimmungen durch die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland setzt sich der Landkreis Ansbach auf allen politischen und rechtlichen Ebenen mit Nachdruck ein. 

Begründung: 

Die körperliche Unversehrtheit ist ein mit Verfassungsrang ausgestattetes Gut (Art. 2, Abs. 2, GG). Es ist unsere Aufgabe, uns für den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger einzusetzen. Der Fluglärm hat in den letzten Jahren ein unerträgliches Ausmaß angenommen. Die bisherigen Gespräche mit der US-Armee haben nicht die gewünschten Verbesserungen gebracht. 

Martin Stümpfig, 
Kreisrat

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