Bündnis 90/Die Grünen

in Stadt und Landkreis Ansbach

Herzlich Willkommen auf der Seiten der Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag des Landkreis Ansbach 

Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr über unsere Arbeit im Kreistag. 

Die Mitglieder unserer Fraktion finden Sie hier


Unser Programm für den Landkreis Ansbach bis 2026

hier das PDF-Dokument zum Herunterladen.


Unser Kreistagsflyer als PDF-Dokument zum Download hier, dort finden Sie unsere wichtigsten Forderungen und Wahlziele, sowie alle Kandidat*innen die wir zur Kommunalwahl aufgestellt hatten und für uns Richtschnur unserer Politik bis 2026 darstellt.

Jetzt für die Zukunft

Unsere Kommunalpolitik blickt nicht nur auf das Hier und Jetzt, sondern ermöglicht eine gute Zukunft für alle. Wir brauchen starke GRÜNE Politiker*innen, die im Bewusstsein unserer globalen Verantwortung lokal gute Entscheidungen auf den Weg bringen. Mit Engagement, Mut und Kreativität stehen wir für eine ökologische, weltoffene und sozial gerechte Politik.

Kreistagsseite


Antrag zu den Haushaltsberatungen 2015

Kreistagsfraktion Landkreis Ansbach. Antrag, die im Haushaltsplan beim Einzelplan 6 des Vermögenshaushalts, Unterabschnitt 6536 als vorhanden bezeichneten Mittel von 4,1 Mio. Euro in Abgang zu stellen, den Einzelabschnitt 6536 aufzulösen und aus der mit

12.11.14 –

Kreistagsfraktion Landkreis Ansbach

Antrag


1. die im Haushaltsplan beim Einzelplan 6 des Vermögenshaushalts, Unterabschnitt 6536 als vorhanden bezeichneten Mittel von 4,1 Mio. Euro in Abgang zu stellen

und

2. den Einzelabschnitt 6536 aufzulösen und aus der mittelfristigen Finanzplanung herauszunehmen.

Begründung

Gegenstand des Einzelplans 6 des Vermögenshaushalts, Unterabschnitt 6536, ist die sog. AN4 neu. Diese ist - wie wohl mittlerweile nicht mehr ernsthaft zu bestreiten - die gedachte äußere Erschließung für das vom Zweckverband Interfranken geplante gleichnamige "Sondernutzungsgebiet". Der Bebauungsplan für dieses Sondernutzungsgebiet ist mittlerweile als rechtwidrig vom VGH durch Urteil festgestellt und eine Revision gegen diese Entscheidung nicht zugelassen worden.

Damit existiert derzeit nicht einmal ein Entwurf eines Bebauungsplans für ein wie auch immer geartetes und bezeichnetes Industriegebiet im dortigen Bereich. 

Bereits im Haushalt 2014 heißt es in den Erläuterungen zu diesem Unterabschnitt:

"Sollte sich die Umsetzung der Maßnahme noch längere Zeit hinziehen Gerichtsverfahren), müssten ggf. Haushaltsausgabereste in Abgang gestellt und in zukünftigen Finanzplanjahren wieder vorgesehen werden."

Nachdem die vom Zweckverband geplante Maßnahme "Sondernutzungsgebiet Interfranken" so, wie sie Gegenstand des nunmehr beendeten Gerichtsverfahrens war, vom Tisch ist und es derzeit zumindest völlig offen ist, ob und in welcher Form sie überhaupt sinnvollerweise noch einmal neu aufgelegt wird, ist es nicht mehr zu verantworten, Haushaltsmittel in Höhe von immerhin noch 4,1 Mio. Euro haushaltsmäßig zu binden. Sie sind daher wie beantragt in Abgang zu stellen. Die AN4 neu ohne das Sondernutzungsgebiet Interfranken ist eine Dame ohne Unterleib und hat in der Haushaltsplanung für 2015 und auch in der mittelfristigen Finanzplanung nichts mehr zu suchen.  Das Gleiche gilt für den Unterabschnitt 6536 insgesamt.

Diese Website ist gemacht mit TYPO3 GRÜNE, einem kostenlosen TYPO3-Template für alle Gliederungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TYPO3 und sein Logo sind Marken der TYPO3 Association.