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12.11.14 –
Kreistagsfraktion Landkreis Ansbach
Antrag
1. die im Haushaltsplan beim Einzelplan 6 des Vermögenshaushalts, Unterabschnitt 6536 als vorhanden bezeichneten Mittel von 4,1 Mio. Euro in Abgang zu stellen
und
2. den Einzelabschnitt 6536 aufzulösen und aus der mittelfristigen Finanzplanung herauszunehmen.
Begründung
Gegenstand des Einzelplans 6 des Vermögenshaushalts, Unterabschnitt 6536, ist die sog. AN4 neu. Diese ist - wie wohl mittlerweile nicht mehr ernsthaft zu bestreiten - die gedachte äußere Erschließung für das vom Zweckverband Interfranken geplante gleichnamige "Sondernutzungsgebiet". Der Bebauungsplan für dieses Sondernutzungsgebiet ist mittlerweile als rechtwidrig vom VGH durch Urteil festgestellt und eine Revision gegen diese Entscheidung nicht zugelassen worden.
Damit existiert derzeit nicht einmal ein Entwurf eines Bebauungsplans für ein wie auch immer geartetes und bezeichnetes Industriegebiet im dortigen Bereich.
Bereits im Haushalt 2014 heißt es in den Erläuterungen zu diesem Unterabschnitt:
"Sollte sich die Umsetzung der Maßnahme noch längere Zeit hinziehen Gerichtsverfahren), müssten ggf. Haushaltsausgabereste in Abgang gestellt und in zukünftigen Finanzplanjahren wieder vorgesehen werden."
Nachdem die vom Zweckverband geplante Maßnahme "Sondernutzungsgebiet Interfranken" so, wie sie Gegenstand des nunmehr beendeten Gerichtsverfahrens war, vom Tisch ist und es derzeit zumindest völlig offen ist, ob und in welcher Form sie überhaupt sinnvollerweise noch einmal neu aufgelegt wird, ist es nicht mehr zu verantworten, Haushaltsmittel in Höhe von immerhin noch 4,1 Mio. Euro haushaltsmäßig zu binden. Sie sind daher wie beantragt in Abgang zu stellen. Die AN4 neu ohne das Sondernutzungsgebiet Interfranken ist eine Dame ohne Unterleib und hat in der Haushaltsplanung für 2015 und auch in der mittelfristigen Finanzplanung nichts mehr zu suchen. Das Gleiche gilt für den Unterabschnitt 6536 insgesamt.
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