Bündnis 90/Die Grünen

in Stadt und Landkreis Ansbach

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Antrag auf Information des Kreistags Industrie-/Gewerbepark InterFranken über Planungen des Neubaus der AN4

22.06.20 –

Antrag auf Information des Kreistags über Absprachen zwischen dem Landkreis Ansbach und dem Zweckverband Industrie-/Gewerbepark InterFranken über Planungen des Neubaus der AN4.

Sehr geehrter Herr Landrat,

wir beantragen die Information des Kreistags zu nachstehenden Fragen:

- Gibt es eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis und dem Zweckverband Industrie-/Gewerbepark InterFranken über Planungen des Neubaus der AN4?

- Wenn ja, resultieren hieraus folgende Nachfragen:

1. Von wann ist diese Vereinbarung?

2. Was sind die inhaltlichen Eckpunkte dieser Vereinbarung?

3. Wie hoch waren bislang die tatsächlich angefallenen Kosten für den Landkreis im Verhältnis zum Gesamtvorhaben?

4. Wie hoch sind die bisher angefallenen und vom Landkreis übernommenen Planungskosten für den Neubau der Kreisstraße AN4neu zwischen der neuen Kreuzung mit der AN4 südlich Bottenweiler und der Staatsstraße 2249?

5. Gegen den für den Bau der Kreisstraße AN4neu aufgestellten Bebauungsplan wurde Klage beim VGH eingereicht. Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? Wie hoch sind die bisher für den Landkreis angefallenen Anwalts- und Gerichtskosten? Oder wurden diese vom Zweckverband InterFranken übernommen?

6. Gegen die für den Bau der Kreisstraße AN4neu erforderliche Verlegung der Bräuning aus dem natürlichen Talraum wurde Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss beim VG eingereicht. Wann ist hier mit einer Entscheidung zu rechnen? Wie hoch sind die bisher für den Landkreis angefallenen Anwalts- und Gerichtskosten? Oder wurden diese vom Zweckverband InterFranken übernommen?

7. Gibt es in dieser Vereinbarung Absprachen zur Kostenverteilung bzw. einen Ausgabendeckel?

8. Ist eine Rückzahlung von Kosten durch den Zweckverband an den Landkreis vorgesehen und unter welchen Bedingungen hat diese zu erfolgen?

Begründung:

In einer Besprechung am 08.07.2008 im Landratsamt Ansbach machte der damalige Zweckverbandsvorsitzende Karl Beck klar, dass es zur Rettung des Logistikparks InterFranken zu prüfen gelte „ob die notwendige Zufahrtsstraße als Kreisstraße gebaut werden könne“. Des Weiteren forderte er „das Erfordernis einer verbindlichen Zusage durch den Landkreis betreffend dem Bau der Kreisstraße“. Der damalige Kreiskämmerer Seitz ergänzte hierzu, „dass der Landkreis für den Bau der Zufahrtsstraße GVFG-Mittel erhalten würde. Als Rechtfertigung der Planung ist die Neuordnung der Kreisstraßen wegen des Gewerbeparks InterFranken zu sehen. Im Zuschussantrag dürfe keinesfalls eine mögliche Erschließungsfunktion aufgezeigt werden.“

Der Kreistag muss über den Umstand informiert werden, ob auf der Grundlage dieser fragwürdigen Art von Absprachen eine verbindliche Vereinbarung mit dem Landkreis entstanden ist, welche Kosten ggf. aus einer solchen Vereinbarung bis heute resultieren und ob hier ggf. ein Rückzahlungsvorbehalt besteht.

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