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Andreas de Groot
Webseite: www.andreas-de-groot.de
Bezirkstagswahl 2018, Listenplatz 10, Stimmkreis 505, Ansbach Nord
51 Jahre, verheiratet, 2 Söhne, Erzieher und selbständig
Im Jahr 2008 hat Deutschland die UN Behindertenkonvention ratifiziert. Wir haben uns damit verpflichtet, allen Menschen, egal ob pflegebedürftig, benachteiligt oder mit Behinderung, sei es seelisch, geistig oder körperlich, den gleichberechtigten Zugang zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.
Gerade der Bezirk Mittelfranken, als größter überörtlicher Träger der Sozialhilfe, muss sich dafür einsetzen.
Es kann und darf nicht sein, dass benachteiligte Menschen als Kostenfaktor gesehen werden und zunehmend von Ausgrenzung betroffen sind. Neben der Verbesserung der personellen Situation in den Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Bezirkskliniken müssen wir vor allem an einer, in jeder Hinsicht barrierefreien, Gesellschaft arbeiten.
Wenn wir als GRÜNE dazu beitragen, Strukturen zu gestalten, in denen Menschen Unterschiede als Vielfalt erleben können, werden wir die Voraussetzung für eine inklusive Gesellschaft schaffen. Damit fallen auch „Barrieren in den Köpfen“.
Dafür möchte ich mich im Bezirkstag stark machen und zeigen, dass wir GRÜNE eine soziale Partei sind, die sich für Gerechtigkeit und Menschenwürde einsetzt.
Meine Pressemitteilung vom 24.04.2018
Ansbach. „Der vorgelegte Gesetzentwurf der bayrischen Staatsregierung zu dem neuen Bayrischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) lässt nichts unversucht um akut psychisch kranke Menschen zu stigmatisieren und kriminalisieren. In Zukunft soll ihre Unterbringung in Krisen, nach den Regeln des Maßregelvollzuges für psychisch kranke Straftäter erfolgen, das macht mich fassungslos!“, so Andreas de Groot, Bezirkstagskandidat der Grünen aus Petersaurach
Die Kritik von den Verbänden am Gesetzesentwurf ist mehr als berechtigt. Der Gesetzentwurf trägt typische Züge eines autokratischen Systems, das hat mit einem Rechtsstaat nichts mehr zu tun. Zusammen mit dem geplanten PAG stellt dieses Gesetz eine Gefährdung der freiheitlichen Rechte aller in Bayern lebenden Menschen dar.
„Psychisch kranke Menschen werden durch diese Stigmatisierung davon abgehalten sich frühzeitig Hilfe zu holen und es wird genau das gegenteilige Ziel des Gesetzentwurfes erreicht, nicht mehr Sicherheit für die Bürger sondern weniger. Nur eine frühzeitige und fachgerechte Behandlung in einem stabilen und sicheren Rahmen versetzt den Betroffenen in die Lage, seine Erkrankung behandeln zu lassen.“ so Sven Höfler, Bezirkstagskandidat der Grünen aus Merkendorf
Wir GRÜNEN setzen uns dafür ein, dass der Gesetzesentwurf zum BAYPsychKG zurückgezogen wird! Denn um psychisch kranken Menschen wirklich helfen zu können, ist dieser Gesetzesentwurf nicht geeignet.
In einem neuen Gesetzentwurf müssen stattdessen, die Hilfeangebote für Betroffene verbessert werden und präventive Behandlungsformen geschaffen werden die eine Zwangseinweisung verhindern. Zwangsanweisung muss als das letzte Mittel angewendet werden. Die Speicherung persönlicher Daten der Betroffenen in einer Unterbringungsdatei ist tabu und überschreitet Grenzen. Wir brauchen ein Netz von flächendeckende Einrichtung als unabhängiger Beschwerdestellen. Notwendig ist die Unterstützung und Förderung von Angehörigen- und Selbsthilfegruppen. Als wichtigsten Punkt sehen wir Bedarf an einer deutlichen Verbesserung der personellen Situation in psychiatrischen Einrichtungen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas de Groot, Bezirkstagskandidat Stimmkreis Ansbach-Nord und
Sven Höfler, Bezirkstagskandidat Stimmkreis Ansbach-Süd, Weißenburg und Gunzenhausen
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