Bündnis 90/Die Grünen

in Stadt und Landkreis Ansbach

Wahlen 2023: Bezirkstag und Landtag werden neu gewählt!

Am 8. Oktober 2023 finden in Bayern wieder die Wahlen zum Bezirkstag und zum Bayerischen Landtag statt. Unsere Direktkandidat*innen sind:

Stimmkreis Ansbach-Nord:

Landtag: Martin Stümpfig, aus Feuchtwangen, mehr erfahren
Bezirkstag: Lisa Renz-Hübner, aus Flachslanden,  mehr erfahren

Stimmkreis Ansbach-Süd/Weißenburg-Gunzenhausen:

Landtag: Philipp Hörber, aus Weilitigen, mehr erfahren
Bezirkstag: Katharina Sparrer, aus Dinkelsbühl, mehr erfahren​​​​​​​

Weitere Kandidatinnen aus dem Kreisverband:

Adelheid Horneber Listenplatz 15 zur Bezirkswahl

Oliver Rühl Listenplatz 20 zur Landtagswahl

Hinweis:
ei der Landtagswahl und Bezirkswahl haben sie jeweils zwei Stimmen, diese sind gleichwertig, keine Stimme geht verloren. 
Deshalb alle Stimmen für GRÜN.

 

Grundsteuer in Bayern - alles andere als gerecht.

Wir Grünen ändern das!

01.07.23 –

Dank des Kreisverbands Ansbach steht das jetzt auch im Grünen Landtags-Wahlprogramm.

Die CSU möchte uns immer gerne glauben machen, dass die Extrawürste, welche sie in Berlin durchsetzt, den Bürgerinnen und Bürgern in Bayern
besonders gut täten. Von wegen!

Ein sehr gutes Beispiel dafür ist die Reform der Grundsteuer.

Erinnern wir uns:

Im Jahr 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Erhebung der
Grundsteuer aufgrund der veralteten Einheitswerte für
verfassungswidrig. Bei der anschließenden Grundsteuerreform setzte die
Bayerische Staatsregierung nicht nur im Bund eine
„Länderöffnungsklausel“ durch, sondern bestimmte in Bayern als
einzigem Bundesland vorrangig (neben der Art der Nutzung) die Fläche
eines Anwesens als Grundlage für dessen Besteuerung.

Damit werden Grundstücke in wertvollen Lagen und hochwertige Bauten
gegenüber anderen bevorzugt.

Innerhalb der Städte und Gemeinden führt das zu deutlichen
Verzerrungen und Ungerechtigkeiten - gerade im ländlichen Raum.
Schließlich muss die Kommune mit ein und demselben Hebesatz alle
Grundstücke besteuern, unabhängig von deren Wert. Dabei muss sie
beachten, dass auch die Eigentümer:innen geringwertiger Immobilien
durch die Grundsteuer nicht überfordert werden. Was dazu führt, dass
gleich große, aber hochwertige Immobilien viel weniger Steuer
entrichten müssen, als ihre Leistungsfähigkeit erlauben würde.

Das ist nicht nur ungerecht gegenüber den Eigentümer:innen, sondern
enthält Städten und Gemeinden auch dringend benötigte Einnahmen vor.

Schließlich kann die Grundsteuer auch auf Mieter:innen umgelegt werden.
Das macht die ungerechte bayerische Flächensteuer unsozial.

Fazit: die Grundsteuer als Flächensteuer, wie sie die CSU gerade
einführt ist ungerecht, unsozial und schadet den Finanzen von Städten
und Gemeinden.

Das hatte unsere Grüne Landtagsfraktion schon früh erkannt und ein
rechtliches Gutachten erstellen lassen:
https://www.tim-pargent.de/wp-content/uploads/2021/05/Schmidt-Gutachten-Grundsteuer-als-Flaechensteuer-aktuell.pdf

Außerdem fordern wir Grünen in Bayern schon länger vergeblich, die
Grundsteuer C einzuführen. Diese könnten Städte und Gemeinden auf
baureife aber unbebaute Grundstücke erheben, um den Anreiz zur
Grundstücksspekualtion zu mindern und den zur Bebauung zu erhöhen.
Dies wäre eine wichtige Maßnahme, um die Wohnungsnot zu lindern. Das
sieht zum Beispiel der Bayerische Gemeindetag genauso und fordert
ebenfalls die Einführung der Grundsteuer C:
https://www.bay-gemeindetag.de/aktuelles/meldungen/gemeinden-fordern-vehement-eine-grundsteuer-c/

Doch sowohl CSU als auch FW lehnen die Grundsteuer C kategorisch ab.

Fazit: weil CSU und Freie Wähler die Grundsteuer C ablehnen, werden in
Zukunft dringend benötigte Wohnungen nicht gebaut. Diese Politik
schadet den Bürger:innen, den Städten und Gemeinden sowie der
Bauwirtschaft.

Wer das ändern will, muss Grün wählen. Warum? Weil Grüne Landtags-
ebenso wie Bundestagsfraktion sich für eine Verbesserung bei der
Grundsteuer einsetzten. Und weil es jetzt auch im Grünen
Landtagswahlprogramm steht. Angestoßen hat das mit einem
Änderungsantrag unser Grüner Kreisverband Ansbach. Die Idee kam dazu
von Günter Ries (Sprecher OV Heilsbronn) und Uli Grüber (Sprecher OV
Petersaurach). Den ersten Änderungsantrag zum Landtagswahlprogramm
beschlossen wir auf unserer KMV in Heilsbronn am  03.05.2023.
Anschließend verhandelte Jamila Schäfer, MdB mit Uli, Günter und der
Landtagsfraktion über die genaue Formulierung der Änderung im
Wahlprogramm.

Man einigte sich schließlich auf folgenden Absatz:

Auf Bundesebene setzen wir uns für eine Weiterentwicklung der
Grundsteuer ein, die Spekulation wirksam bekämpft und finanzielle
Anreize setzt, baureife Grundstücke auch tatsächlich produktiv zu
nutzen. Wir werden sicherstellen, dass auch bei uns in Bayern neben der
Nutzung nicht vorrangig die Fläche, sondern auch die Lage des
Grundstückes und der Wert des Gebäudes die Höhe der Grundsteuer
bestimmen. Zusätzlich werden wir in Bayern ab dem 01.01.2025 die
Grundsteuer C einführen, damit Kommunen Spekulationen mit Grundstücken
unattraktiver machen und ihre Einnahmen erhöhen können.

Kurz gesagt:

1. Wir Grünen wollen die bayerische Flächensteuer abschaffen und durch
ein gerechteres Modell ersetzen.
2. Wir Grünen wollen die Grundsteuer C einführen.

Das ist eine wichtiges Signal für unseren Wahlkampf.

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