Bündnis 90/Die Grünen

in Stadt und Landkreis Ansbach

Positionspapier zur aktuell geplanten Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG)

25.11.20 –

Seit Mitte des Jahres 2020 wird auf Betreiben der bayerischen Staatsregierung weitgehend ohne Einbezug der Öffentlichkeit über eine fundamentale Reform des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) im Sinne des Leitbildes einer sogenannten "unternehmerischen Hochschule" nachgedacht. Am 14. Oktober 2020 fand hierzu im Wissenschaftsausschuss des bayerischen Landtages eine Anhörung statt, bei welcher die Experten allerdings nicht auf einen Gesetzentwurf, sondern nur auf ein Eckpunktepapier reagieren konnten. Trotz weitreichender Vorbehalte am bestehenden Planungsstand verabschiedete das bayerische Kabinett bereits am 20. Oktober 2020 diesen Vorentwurf für eine umfassende Hochschulreform und will ein entsprechendes Gesetz bereits im Frühjahr 2021 im Landtag beschließen.

Das sogenannte "Hochschulinnovationsgesetz" wird nach jetzigem Wissensstand die Hochschullandschaft in Bayern grundlegend, ja fundamental verändern. Es ist nicht nachvollziehbar, warum unter Zeitdruck ein Gesetz auf den Weg gebracht werden soll, das für die Wissenschaft und die Hochschulorganisation in Bayern derart grundsätzliche und langfristige Folgen haben wird. Ich halten eine übereilte und diskursfreie Umsetzung einer so profunden Änderung der Hochschul- und Universitätslandschaft grundsätzlich für problematisch und im Sinne des demokratischen Verständnisses für schädlich. Nicht nur sind hiervon hunderttausende von Studierenden und zehntausende von Mitarbeiter*innen betroffen, sondern es geht um nichts anderes als um die Zukunft des Bildungsstandortes Bayern.

Ganz zentral werden in den vorliegenden Plänen die unternehmerische Tätigkeit und die wirtschaftliche Selbstständigkeit der Universitäten in den Mittelpunkt gestellt. Diese sollen zukünftig als "ökonomische Betriebe" aufgestellt sein. Die Einwerbung von externen Mitteln wird hierbei zu einem wesentlichen Gradmesser des Erfolgs, der intern mit der Befreiung von bisher zentralen Aufgaben der Universität, allen voran der Lehre, belohnt wird. Universitäre Lehre spielt im vorliegenden Eckpunktepapier damit eine untergeordnete Rolle. Im Grundton wird hier Lehre vielmehr als lästige Pflicht, die von den vermeintlich wichtigeren Aufgaben der Forschung und dem Transfer abhält, dargestellt. War bislang das hohe Ziel der Bildungsgerechtigkeit und nicht das ökonomische Kalkül zentrales Anliegen der Selbstlegitimation bundesdeutscher Universitäten, so steht zu befürchten, dass dieser Grundsatz mit dem angedachten bayerischen "Hochschulinnovationsgesetz" auf den Kopf gestellt wird. Zentral ausgerichtet an Effizienz und Messbarkeit rückt hier nämlich eine übersteigerte Ergebnisorientierung in das Zentrum aller universitären Aufgaben. Die Universität würde somit nicht nur zum wissenschaftlichen Dienstleister degradiert, es ist auch schwer vorstellbar, wie Grundlagenforschung mit dieser Zielsetzung vereinbar ist. Theoretische und grundlegende Forschung liefert keinen sofortigen „Mehrwert für Wirtschaft und Gesellschaft“, ebenso wenig ist sie unmittelbar „ergebnisorientiert“, führt jedoch immer zu Erkenntnisgewinn und stellt damit einen unschätzbaren Wert gerade für zukünftige Innovationen dar. Die reiche Fächervielfalt, bisher ein positiver Aspekt, der die bayerische Hochschullandschaft auch im internationalen Vergleich auszeichnet, hätte so im Leitbild der unternehmerischen Hochschule keinen Platz mehr.

Neben den o.g. Punkten steht zu befürchten, dass die in den Plänen der Staatsregierung aufgezeigte Neuausrichtung der universitätsinternen Strukturen hin zu einer maximal gestärkten Position der Hochschulleitungen, allen voran der Position der Präsident*innen, die bisherige Organisationskultur an den Universitäten aushebeln wird. Damit würden insbesondere die in Bayern ohnehin nur schwach ausgeprägten Mitbestimmungsmöglichkeiten der Studierenden, des wissenschaftlichen Mittelbaus und der Lehrbeauftragten noch weiter geschwächt. Der Gefahr eines kaum beschränkten Durchregierens mit allen Risiken und enormem Konfliktpotenzial würde Tür und Tor geöffnet. Denn es bleibt ungeklärt, wer bei Fehlentscheidungen mit gegebenenfalls erheblichen Konsequenzen dann die „unternehmerische Verantwortung“ übernimmt. Nicht zuletzt verlangt deshalb auch das Bundesverfassungsgericht die pluralistische Hochschule. Entsprechend sollten Reformen vielmehr das Ziel eines funktionierenden und gleichberechtigten Systems der Mitbestimmung forcieren, mit dem Ziel eines weitestgehend hierarchiefreien und kollegialen Miteinanders in Studium, Lehre und Forschung.

Grundsätzlich haben die bayerischen Hochschulen durchaus Reformpotenzial. Die derzeit geplante Änderung des Hochschulgesetzes geht aber nach Meinung vieler Bildungsexperten und der Mehrheit der Universitätsangehörigen in die falsche Richtung. Eine echte Reform bräuchte einen offenen, auf größtmögliche Beteiligung ausgerichteten Dialogprozess ohne Zeitdruck. Hochschulangehörige - Professoren, Dozenten, Mitarbeiter und Studierende – sowie ihre Vertretungen stehen für einen solchen Dialog bereit. Ein im Eilverfahren durchgesetztes Änderungsgesetz wird den Universitäten und Hochschulen dagegen nachhaltigen Schaden zufügen und die gesellschaftliche Kontrollfunktion der Wissenschaft aushöhlen.

Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Pläne der bayerischen Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) und unterstützen Sie die Etablierung eines ausgewogenen, breit angelegten und ergebnisoffenen Diskussionsprozesses ohne Zeitdruck. Unsere bayerischen Universitäten und Hochschulen haben diesen Respekt verdient.

Positionspapier als PDF

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