Bündnis 90/Die Grünen

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Landrat Dr. Ludwig verhindert Befassung von Resolution

08.08.18 –

Stellungnahme zur Kreissausschusssitzung am 01.08.18
zu TOP 4.1, Beschlussvorschlag und Verwaltungsvorlage des Landratsamts Ansbach

Die Verwaltungsvorlage bezieht sich auf eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu der Beschluss- und Befassungskompetenz u.a. eines Kreistages in Hinblick auf den Abschluss von Freihandelsabkommen aus dem Jahr 2014. Tatsächlich heißt es dort:

„Das Erfordernis einer Rechtsgrundlage gilt auch für symbolische Entschließungen sowie für die bloße Befassung. Auch Stellungnahmen des Gemeinderates müssen daher „in spezifischer Weise ortsbezogen“ sein, da andernfalls keine Rechtsgrundlage besteht. Die Tatsache, dass der Gemeinderat nur für seine eigene Gemeinde spricht, genügt dem Anspruch spezifischer Ortsbezogenheit nicht, da die Begrenzung ansonsten leerlaufe. Bei überörtlichen Angelegen-heiten ist ein spezifischer Ortsbezug allenfalls dann anzunehmen, wenn diese Angelegenheit sich gerade und in besonderer Weise auf die Gemeinde auswirkt. Äußerungen, die den Charakter allgemeinpolitischer Stellungnahmen haben,   … , sind in jedem Fall unzulässig“.

Allerdings, und das verschweigt die Verwaltungsvorlage geflissentlich: die vorerwähnte Rechtsauffassung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist auf breite Ablehnung gestoßen. U.a. das bayerische Innenministerium, der Deutsche Landkreistag, und auch der Bayerische Landkreistag haben zurecht darauf hingewiesen, dass Freihandelsabkommen wie TTIP und CETA, die Gegenstand der Stellungnahmen waren, Belange der kommunalen Selbstverwaltung durchaus betreffen können, wenn es z.B. um die Möglichkeit internationa-ler Konzerne geht, zentrale Bereiche der Daseinsvorsorge wie z.B. die Wasserversorgung an sich zu reißen. Die entscheidende Aussage zusammengefasst lautet: Resolutionen sind zuläs-sig, sofern Belange der kommunalen Selbstverwaltung betroffen werden können und keine lediglich allgemeinpolitische Stoßrichtung Gegenstand der Resolution ist.

Insofern ist die Verwaltungsvorlage schon in rechtlicher Hinsicht oberflächlich und einseitig. Mit Blick auf die vorliegende Resolution kommt es tatsächlich richtigerweise darauf an, ob sie eine nur allgemeinpolitische Stoßrichtung hat oder Belange der kommunalen Selbstver-waltung betrifft.

In der Begründung der Resolution des Kollegen Martin Stümpfig wird gleich zu Beginn darauf abgestellt, dass der Landkreis Ansbach Sachaufwandsträger der Staatlichen Berufs-schulen in Ansbach, Rothenburg und Dinkelsbühl ist. An diesen Schulen gibt es 14 Berufs-integrationsklassen und – vorklassen. Vor wenigen Wochen haben 110 Schüler/innen ihre Ausbildung dort abgeschlossen. Wenn diese jungen Menschen jetzt nicht in eine Ausbildung gelangen können, dann sind die Kosten, die der Landkreis Ansbach als Sachaufwandsträger geleistet hat, zum Fenster hinausgeworfen. Allein von daher sind kommunale Belange unmit-telbar berührt. Hinzu kommt, dass die Nachfrage nach Auszubildenden groß ist und derzeit nicht erfüllt werden kann. Deswegen hat der Kollege Stümpfig in seinem Antrag ausdrück-lich darauf verwiesen, dass eine Ausbildungserlaubnis für die betroffenen Schüler/innen un-seren Betrieben bei der Suche nach Azubis enorm helfen würde. Dieses Thema war auch Ge-genstand des neuesten Berichtes unserer Wirtschaftsförderung, was wiederum den kommu-nalen Bezug der Resolution bestätigt. In einem neuen Fachbuch mit dem Titel „Von der Ver-waltung der Arbeitslosigkeit zur Fachkräftegewinnung: Neue Perspektiven kommunaler Ar-beitsmarkt- und Integrationspolitik“ heißt es hierzu u.a.:

„Im Bereich der Arbeitsmarkpolitik haben sich Rahmenbedingungen stark verändert, das betrifft auch die Kommunen: häufig nicht mehr Bekämpfung strukturell verfestigter Arbeits-losigkeit, statt dessen Anwerbung und Gewinnung von Fachkräften als genuin kommunaler Handlungsbereich. Und das betrifft insbesondere den Zuzug von vorwiegend jungen, im erwerbsfähigen Alter befindlichen Flüchtlingen“.

Unabhängig von der formaljuristischen Problematik ist die Verwaltungsvorlage ein Ausdruck eines gerade in politischer Hinsicht bemerkenswerten Trauerspiels. Als es z.B. darum ging, eine auch von der CSU unterstützte Resolution für den schnellstmöglichen 6-spurigen Ausbau der A 6 in unserem Kreistag zu verabschieden, hat unser Landrat und seine Verwaltung das Anliegen nach Kräften unterstützt. Dabei ist ihnen natürlich nicht eingefallen, darauf hinzu-weisen, dass der Ausbau von Autobahnen als Bundesaufgabe mit Fragen der kommunalen Selbstverwaltung wirklich absolut nichts zu tun hat, weshalb die Resolution eigentlich nicht hätte befasst werden dürfen. Bei der Resolution des Kollegen Stümpfig fällt ihnen dieses hier nicht gerade naheliegende Argument plötzlich ein. Je nach politischer Opportunität handeln sie einmal so und ein anderes Mal eben anders. Konkret drängt sich der Eindruck auf, dass die CSU-geführte Landkreisverwaltung das Gegenstand der Resolution bildende Thema schnell vom Tisch haben will, zumal sie nicht weiß, zu welcher Position sich unser Ministerpräsident Söder letztlich durchringt.

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