Bündnis 90/Die Grünen

in Stadt und Landkreis Ansbach

Herzlich Willkommen auf der Seiten der Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag des Landkreis Ansbach 

Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr über unsere Arbeit im Kreistag. 

Die Mitglieder unserer Fraktion finden Sie hier


Unser Programm für den Landkreis Ansbach bis 2026

hier das PDF-Dokument zum Herunterladen.


Unser Kreistagsflyer als PDF-Dokument zum Download hier, dort finden Sie unsere wichtigsten Forderungen und Wahlziele, sowie alle Kandidat*innen die wir zur Kommunalwahl aufgestellt hatten und für uns Richtschnur unserer Politik bis 2026 darstellt.

Jetzt für die Zukunft

Unsere Kommunalpolitik blickt nicht nur auf das Hier und Jetzt, sondern ermöglicht eine gute Zukunft für alle. Wir brauchen starke GRÜNE Politiker*innen, die im Bewusstsein unserer globalen Verantwortung lokal gute Entscheidungen auf den Weg bringen. Mit Engagement, Mut und Kreativität stehen wir für eine ökologische, weltoffene und sozial gerechte Politik.

Kreistagsseite


Kreistag lehnt Forderung nach Bahnanschluss ab

- Klimaschutz und Schutz der Anwohner ist zweitrangig

14.12.19 –

Im Jahr 2012 hat der Landkreis Ansbach die Herausnahme eines Gewerbebereichs aus dem Naturpark Frankenhöhe für die Gemeinde Dombühl genehmigt mit der Begründung, dass dort ein Bahnanschluß besteht und dies ihn von den allermeisten Gewerbestandorten unterscheidet. Der Beschluß ist nur gefallen, unter der Voraussetzung, dass Ansiedlungen erfolgen, die betriebsbedingt dauerhaft auf einen direkten Gleisanschluss angewiesen sind. Dieser Passus wurde nun von der Gemeinde Dombühl gestrichen. 

Heute hat der Kreistag unseren Antrag zur Bekräftigung dieser Regelung mit den Stimmen von CSU, FW und FDP abgelehnt. Grüne, SPD und ÖDP stimmten für den Antrag.

„Überall stehen die Zeichen auf mehr Klimaschutz. Die EU will 2050 klimaneutral werden. Aber im Kreistag ist dies noch nicht angekommen. Hier werden kluge Entscheidungen des Kreistages von 2012 als nichtig erachtet und die Freigabe für reine Logistikbetriebe erteilt. Ein Irrsinn! So erreichen wir die Klimaziele nie“, so Stümpfig.

Die Ansiedlung eines reinen Logistikers ist auch aus Lärmschutz Gründen abzulehnen. „Die hohen Belastungen für die Anwohner durch den zu erwartenden LKW-Verkehr sind nicht hinnehmbar. Im Lärmschutzgutachten werden sehr zweifelhafte Annahmen getätigt. Ich hoffe sehr, dass hier eine andere Lösung gefunden wird. Gewerbestandorte ohne Bahnanschluß haben wir im Landkreis genug – und auch solche, die eine weitaus geringere Belastung durch LKW-Lärm für die Bevölkerung verursachen würden. Ein Bahnanschluß hat Seltenheitswert. Das haben wir im Kreistag im Jahr 2012 erkannt und so entschieden. In Zukunft werden diese Standorte wichtig und wertvoll. Ein Verscherbeln wäre vollkommen falsch“, so Wolfgang Hauf.

Unser Antrag an den Kreistag, vom 04.11.2019:

Der Antrag wurde abgelehnt.

Antrag auf Bekräftigung des Beschlußes des Kreistages aus dem Jahr 2012 für eine Schienenanbindung des geplanten Gewerbegebietes in Dombühl

Der Kreistag wolle beschließen: 

Der Kreistag des Landkreises Ansbach bekräftigt die Beibehaltung seines Beschlußes aus dem Jahr 2012, nachdem eine Herausnahme aus dem Naturpark Frankenhöhe für eine Gewerbeausweisung der Gemeinde Dombühl nur beschlossen wurde unter der Voraussetzung, dass Ansiedlungen erfolgen, die betriebsbedingt dauerhaft auf einen direkten Gleisanschluss angewiesen sind. Ohne eine Rücknahme dieses Kreistagbeschlusses aus dem Jahr 2012 ist die Änderung des Bebauungsplans "Industrie- und Gewerbegebiet Dombühl Süd 1. BA“ durch die Marktgemeinde Dombühl nicht genehmigungsfähig. 

Begründung:

Im Jahr 2012 hat der Landkreis Ansbach die Herausnahme eines Gewerbebereichs aus dem Naturpark Frankenhöhe für die Gemeinde Dombühl genehmigt mit der Begründung, dass dort ein Bahnanschluß besteht und dies ihn von den allermeisten Gewerbestandorten unterscheidet. Der Beschluß ist im Kreistagsgremium nur gefallen, unter der Voraussetzung, dass Ansiedlungen erfolgen, die betriebsbedingt dauerhaft auf einen direkten Gleisanschluss angewiesen sind. Dieser Passus wurde im Bebauungsplan für nun von der Gemeinde Dombühl gestrichen. Der Marktgemeinderat Dombühl hat im Laufe des Jahres diese Änderung am Bebauungsplan"Industrie- und Gewerbegebiet Dombühl Süd 1. BA" beschlossen und das Änderungsverfahren eingeleitet. In der Begründung für die Einleitung des Verfahrens wird ausgeführt, dass sich kein Interessent für eine Schienenanbindung gefunden hätte.

Die Entscheidung des Kreistages ist damals jedoch bewusst gefallen, da Gewerbegebiete mit Scheinenanbindung besonders wertvoll sind. Die Politik ist sich einig, dass eine Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene erfolgen soll. Dafür werden derzeit erste Weichen gestellt. Derzeit werden nur gut 15 % der Güter auf der Schiene transportiert und die Auswirkungen dieser Verteilung sind anhand der sehr hohen Schwerlastverkehrszahlen auf der A6 mit rund 25 % am Verkehrsaufkommen deutlich zu spüren. Die Gewerbestandorte mit Bahnanschluß werden deshalb sehr wichtig sein, um die Klimaziele zu erreichen. Im Landkreis Ansbach sind diese jedoch Mangelware und werden bei Umsetzung dieser Klimaschutzziele sehr wichtig. Die Ansiedlung eines Logistikbetriebes am Bahnknotenpunkt Dombühl ohne Nutzung der Schienenanbindung wäre ein völlig falsches Zeichen und würde die Klimaschutzbemühungen des Landkreises konterkarieren. Ein reiner Logistiker ohne Bahnanschluß ist auch aus Lärmschutz Gründen abzulehnen. Die hohen Belastungen für die Anwohner durch den zu erwartenden LKW-Verkehr sind nicht hinnehmbar. 

Dieter Bachmann, Wolfgang Hauf und Fraktion

 

Die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 14.06.2012:

wurde so beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umweltfragen-Abfallbewirtschaftung befürwortet die Herausnahme im Bereich des Landkreises Ansbach, Gemeinde Dombühl, in der Gemarkung Dombühl die Grundstücke Flurnummern 903/3, 911, 912, 913, 914, 915, 916, 917, 918, 919, 920 sowie ein Teilstück des Gründstücks Flurnummer 923 und in der Gemarkung Kloster Sulz ein Teilstück des Gründstücks Flurnummer 570 aus der Schutzzone des Naturparkes Frankenhöhe und empfiehlt dem Kreisaus- schuss folgenden Beschluss:

Der Kreisausschuss befürwortet die Herausnahme im Bereich des Landkreises Ansbach, Gemein- de Dombühl, in der Gemarkung Dombühl die Grundstücke Flurnummern 903/3, 911, 912, 913, 914, 915, 916, 917, 918, 919, 920 sowie ein Teilstück des Gründstücks Flurnummer 923 und in der Gemarkung Kloster Sulz ein Teilstück des Gründstücks Flurnummer 570 aus der Schutzzone des Naturparkes Frankenhöhe und empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss:

1. Der Kreistag folgt der Empfehlung des Kreisausschusses und beschließt folgende Verord- nung:

Auf Grund von Art. 15 und 51 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 des Bayerischen Naturschutzgesetztes - BayNatSchG - (BayRS 791-1UG) in der vom 01.03.2011 an geltenden Fassung, erlässt der Land- kreis Ansbach folgende Verordnung:

7. Verordnung zur Änderung über den "Naturpark Frankenhöhe" Vom .........2012

§1 Der Verordnung über den "Naturpark Frankenhöhe" vom 6. Dezember 1988 (BayRS 791-510-U) wird folgender § 3 g hinzugefügt:

"§ 3 g Aus der Schutzzone des "Naturpark Frankenhöhe" werden im Bereich des Landkreises Ansbach, Gemeinde Dombühl, in der Gemarkung Dombühl die Grundstücke Flurnummern 903/3, 911, 912, 913, 914, 915, 916, 917, 918, 919, 920 sowie ein Teilstück des Gründstücks Flurnummer 923 und in der Gemarkung Kloster Sulz ein Teilstück des Gründstücks Flurnummer 570 herausgenommen.

Die Grenzen der Änderungsbereiche sind in einer Detailkarte M 1 : 5000 vom ......2012 eingetra- gen, die Bestandteil dieser Verordnung ist und entsprechend § 2 Abs. 3 archivmäßig verwahrt wird."

§2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Ansbach, ......2012

Landkreis Ansbach Dr. Jürgen Ludwig

2. Die Verwaltung wird angewiesen, die Bekanntmachung vorgenannter Verordnung zu veranlas- sen

Verwaltungsvorlage:

Die Marktgemeinde Dombühl entwickelt derzeit südlich der Bahnstrecke Nürnberg-Heilbronn das „Industrie- und Gewerbegebiet Dombühl-Süd“. Das Plangebiet liegt in der Schutzzone des Natur- parks Frankenhöhe, die rechtlich einem Landschaftsschutzgebiet entspricht.

Diese gesetzlich besonders geschützten Flächen sind grundsätzlich von einer Bebauung freizu- halten. Für die Verwirklichung des geplanten „Industrie- und Gewerbegebiet Dombühl-Süd“ müss- ten daher die Flächen aus der Schutzzone des Naturparks herausgenommen werden, da aufgrund des Umfangs der herauszunehmenden Flächen (ca. 50 ha) eine Erlaubnis gem. § 7 bzw. eine Be- freiung gem. § 9 der Verordnung über den Naturpark Frankenhöhe nicht mehr in Betracht kommt.

Der Markt Dombühl hat daher beim Landratsamt Ansbach die Herausnahme von Flächen für be- absichtigte gewerbliche Bauflächen aus der Schutzzone des Naturparks Frankenhöhe beantragt.

Wie aus der beiliegenden Karte ersichtlich ist, handelt es sich um rund 50 ha Fläche. Im einzelnen sind die Grundstücke Flurnummer 903/3, 911, 912, 913, 914, 915, 916, 917, 918, 919, 920 sowie ein Teilstück des Gründstücks Flurnummer 923 in der Gemarkung Dombühl und ein Teilstück des Gründstücks Flurnummer 570 in der Gemarkung Kloster Sulz, der Gemeinde Dombühl betroffen.

Mit Schreiben vom 15.02.2012 wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Neben Antwort- schreiben, mit denen der Änderungsverordnung zugestimmt wurde bzw. keine Bedenken geäußert wurden, wird auf die Stellungnahmen vom Bund Naturschutz in Bayern e.V., dem Landratsamt Ansbach, Untere Naturschutzbehörde SG 44, dem Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken, der Regierung von Mittelfranken und dem Naturpark Frankenhöhe e.V. verwiesen. Die Stellung- nahme der Marktgemeinde Dombühl wird ebenfalls beigefügt.

Stand der Bauleitplanung – Flächennutzungsplan (FNP)

Die im Herausnahmeverfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange wurden bereits im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Änderung des FNP und Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt. Die vom Amt für ländliche Entwicklung Mittelfranken, vom Naturpark Frankenhöhe e.V. und vom Bund Naturschutz e.V. abgegebenen Stellungnahmen wurden fast wortgleich im Bauleitplanverfah- ren vorgebracht und im Gemeinderat Dombühl behandelt und abgewogen.

Den Einwendungen des Amtes für ländliche Entwicklung wurde in der Abwägung entgegen gehal- ten, dass zeitgleich mit der Ausweisung des neuen Gewerbe- bzw. Industriegebietes an anderer Stelle im Gemeindegebiet Dombühl Gewerbeflächen zurückgenommen werden, so dass die Zu- nahme von Gewerbeflächen insgesamt lediglich ca. 15, 62 ha betrage. Außerdem liege ein we- sentlicher Unterschied zwischen dem Gewerbe-/Industriegebiet Dombühl-Süd und dem Zweckver- band Inter Franken darin, dass vom Zweckverband ein Sondergebiet für Industrie- und Logistikbe- triebe mit einem Mindestflächenbedarf ausgewiesen werde.

Zur Stellungnahme des Naturparks Frankenhöhe e.V. äußerte der Markt Dombühl, dass man sich mit den zu erwartenden Eingriffen in Natur und Landschaft auf verschiedenen Planungsebenen (Standortalternativenprüfung, Machbarkeitsstudie, vorbereitende Untersuchungen nach dem Bau- gesetzbuch, vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung) sehr intensiv auseinandergesetzt ha- be; außerdem wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Nach den Planungsunterlagen ist die Be- wältigung der aus den Planungen resultierenden Eingriffsfolgen für den Gebiets- und auch den Artenschutz gewährleistet, sofern eine Änderung der Naturparkgrenzen erfolgt.

Der Einwand bzgl. Darstellung der Fläche im Regionalplan wurde im Bauleitplanverfahren nicht vorgebracht.

Der Bund Naturschutz äußerte sich mit Schreiben vom 27.10.2011 und 29.02.2012 im Rahmen des Bauleitplanverfahrens. Die Einwendungen aus dem Schreiben vom 27.10.2011 wurden soweit wie möglich bei der Erstellung des Entwurf berücksichtigt, so dass im Schreiben vom 29.02.2012 vor allem noch Vorbehalte gegen die Verwendung des Kompensationsfaktors von 0,4 sowie Aus- wahl der Ausgleichsflächen vorgebracht wurden. Die Gründe für die Heranziehung des Faktors 0,4 wurden ausführlich dargelegt mit einer Aufführung der faktormindernden bzw. nicht- faktormindernden Maßnahmen, die bei der Ermittlung des Faktors berücksichtigt wurden. Von der Unteren Naturschutzbehörde wird der ermittelte Kompensationsfaktor mitgetragen. Die Straßen- neutrassierung ist noch nicht abgeschlossen und war nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens.

Das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans wurde vom Markt Dombühl zur Genehmigung beim Landratsamt Ansbach vorgelegt. Nach dem Stand der Prüfung ist die FNP-Änderung geneh- migungsfähig, vorbehaltlich der Herausnahme der Flächen aus dem Naturpark Frankenhöhe.

Zusammenfassung und Bewertung

Der Naturpark Frankenhöhe hat eine Gesamtfläche von 110.450 ha. Davon sind derzeit als Land- schaftsschutzgebiet 75.894 ha (68,71 %) der Fläche ausgewiesen. Die gesetzlichen Vorschriften verlangen, dass die Gebiete in einem Naturpark zu mehr als 50 % unter Schutz stehen müssen.

In den Stellungnahmen von Bund Naturschutz in Bayern e.V., dem Landratsamt Ansbach, Untere Naturschutzbehörde SG 44, dem Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken, der Regierung von Mittelfranken und dem Naturpark Frankenhöhe e.V. wird die Herausnahme der Flächen wegen nachfolgender Gesichtspunkte zum Teil sehr kritisch gesehen bzw. abgelehnt.

Der auf § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über den Naturpark Frankenhöhe beruhende Einrich- tungsplan sehe in der westlichen Hälfte des geplanten Gewerbegebiets eine Optimierung des Wie- senbrütergebiets vor und stehe daher in Widerspruch zu der geplanten Ausweisung. Zudem werde das Landschaftsbild negativ beeinträchtigt.

Die geäußerten Bedenken sind zwar zutreffend, Nachteile und Beeinträchtigungen des Naturhaus- haltes können jedoch durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen neutralisiert werden.

Die Flächenentnahme für das geplante Gewerbegebiet Dombühl von knapp 50 ha Fläche aus der Schutzzone des Naturparks wird u. a. wegen des Flächenumfangs sehr kritisch gesehen. Zutref- fend ist zwar, dass die Verringerung der Schutzzonenflächen des Naturparks Frankenhöhe um ca. 50 ha einen Umfang von einigem Gewicht einnimmt.

Dies wird jedoch dadurch relativiert, dass der gesamte Naturpark Frankenhöhe über eine Fläche von 75.894 ha Landschaftsschutzgebiet verfügt. Eine Fläche von ca. 50 ha ist daher nicht geeig- net, die Existenz des Naturparks Frankenhöhe generell in Frage zu stellen, zumal auch nach der Herausnahme mehr als 50 % der Flächen weiterhin unter besonderem Schutz stehen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass bereits im Jahr 1998 auf Grundlage von § 9 der Verordnung über den Naturpark Frankenhöhe eine unbefristete und nach wie vor rechtsgültige Befreiung für gewerbliche Bebauungen für eine Fläche von 17,85 ha erteilt wurde. Diese sind vollständig in den nunmehr herauszunehmenden Flächen enthalten.

Weiterhin wurde als Bedenken vorgetragen, dass durch diese Herausnahme von Flächen ein Be- zugsfall entstehen könnte, der geeignet wäre den Fortbestand des Landschaftsschutzgebietes und damit auch des Naturpark Frankenhöhe generell in Frage zu stellen.
Die Herausnahme von Flächen aus dem Naturpark Frankenhöhe muss stets ultima ratio und somit ein absoluter Ausnahmefall sein. Dieser Umstand wird bereits dadurch belegt, dass es erst sechs Änderungsverordnungen für Herausnahmen seit Erlass der Verordnung über den Naturpark Fran- kenhöhe vom 6. Dezember 1988 gab. Daher ist es nicht ausreichend, dass durch eine Heraus- nahme lediglich die Ansiedlung neuer Gewerbe- bzw. Industriebetriebe ermöglicht wird. Vielmehr müssen besondere Umstände hinzukommen, die das Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses begründen können. Ein derartiges besonderes öffentliches Interesse ist in diesem kon- kreten Einzelfall jedoch gegeben. Dies folgt daraus, dass das geplante Gewerbegebiet über einen direkten Bahnanschluss verfügen wird, der eine besondere Attraktivität des Gewerbegebiets be- gründet. Weiterhin ist zu beachten, dass bereits für 17,85 ha Flächen eine Befreiung erteilt wurde.

Zuletzt muss auch die Historie Berücksichtigung finden. Bei der Ausweisung der Verordnung über den Naturpark Frankenhöhe wurden die bereits bebauten Gemeindeflächen sowie weitere Flächen um die Gemeinden herum nicht unter Schutz gestellt, um die Entwicklung der Gemeinden nicht zu beschränken. Bei dem Erlass der Verordnung im Jahr 1988 war noch nicht absehbar, dass der Flächenabstand zwischen dem Gemeindegebiet Dombühl und der Schutzzone nicht ausreichen würde.

Die Flächen die nun aus dem Naturpark Frankenhöhe herausgenommen werden sollen, befinden sich im Süd-Osten von Dombühl. Dort verläuft auch die Bahnlinie Nürnberg-Stuttgart. Südlich bzw. östlich wird das Gebiet von Nebenstraßen begrenzt. Für die geplante gewerbliche Siedlungsent- wicklung wird somit der Bereich um Dombühl erweitert.

Zusammenfassend kann damit festgestellt werden, dass aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls eine Herausnahme der zuvor beschriebenen Flächen ausnahmsweise erfolgen kann.

Ansbach, den 30.05.2012 LANDRATSAMT ANSBACH

gez.

Dr. Jürgen Ludwig Landrat

Diese Website ist gemacht mit TYPO3 GRÜNE, einem kostenlosen TYPO3-Template für alle Gliederungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TYPO3 und sein Logo sind Marken der TYPO3 Association.