Bündnis 90/Die Grünen

in Stadt und Landkreis Ansbach

Offener Brief an OB Seidel

Ausschluss Stadträtin Krettinger von Beratung und Abstimmung Bebauungsplan "Bereich westlich Beckenweiher" in der Stadtratssitzung vom 23.9.2014

01.10.14 –

Stadtratsfraktion Ansbach"¨

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

mit großem Unverständnis mussten wir in der letzten Stadtratssitzung den Ausschluss unserer Fraktionskollegin Beate Krettinger von der Abstimmung zum o.g. Bebauungsplan zur Kenntnis nehmen. Dies überraschte uns umso mehr, als Frau Krettinger noch beim Beschluss über die öffentliche Auslegung des betreffenden Bebauungsplans in der Sitzung am 3.Juni nach Rücksprache mit Herrn Rechtsreferenten Nießlein an Diskussion und Abstimmung  teilnehmen durfte. Seit dieser Zeit hat sich weder an der Wohnsituation von Frau Krettinger, noch an der rechtlichen Grundlage etwas geändert. 

Die von uns eingeholten Informationen lassen den Schluss zu, dass der in der letzten Sitzung vorgenommene Ausschluss nicht korrekt ist, da ein Mietverhältnis in einem Haus, dessen Grundstück an das Bebauungsplangebiet angrenzt, nach Art. 49 des Bayerischen Gemeindeordnung kein Grund ist, von der Abstimmung ausgeschlossen zu werden. Uns erschließt sich nicht, inwiefern Frau Krettinger durch Beratung und Abstimmung des Bebauungsplans unmittelbare Vor- oder Nachteile entstünden, sie also als persönlich Betroffene gelten kann. Auch eine Beteiligung in der losen Anwohnergemeinschaft (fälschlicherweise bezeichneten Sie Frau Krettinger als Sprecherin dieser Gruppe) kann unseres Erachtens nicht als Begründung herangezogen werden, da ja ansonsten eine  Beteiligung an jeder bürgerlichen Initiative einen Ausschluss von themenbezogenen Beschlüssen mit sich brächte. Eine konsequente Auslegung würde demnach das Äußerungs- und Stimmrecht für weitere Kolleginnen und Kollegen des Stadtrats, die sich in Vereinen und Initiativen engagieren, in Bezug auf diese betreffenden Punkte in Frage stellen.

Frau Krettinger hat sich in ihrem Ehrenamt als Stadträtin für die Belange der Bürger und Bürgerinnen - in diesem Fall der Anwohner und Anwohnerinnen - eingesetzt, wie es zu unseren Aufgaben als StadträtInnen gehört und sie es bereits bei zahlreichen städtischen Verkehrs- und Naturschutzprojekten getan hat. 

Wir bitten Sie daher um eine Darlegung Ihrer Gründe für den vorgenommenen Ausschluss und halten uns gegebenenfalls weitergehende Schritte vor.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Bartusch (Fraktionssprecher), Dr. Christian Schoen (Stellv. Fraktionssprecher), Uwe Fröhlich (Stadtrat), Michael Sichelstiel (Geschäftsführer)

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