Anträge zur Vorlage im Verkehrsausschuss am 26.01.2011
Die Stadtratsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen beantragt, dass folgende Gefahrenstellen im Ansbacher Radverkehrsnetz beseitigt werden:
1.)
Lage / Standort: Schafft-Kreuzung ( Eyber Str. / Matthias-Oechsler-Str. )
Beschreibung: Die Ampelschaltung der Linksabbieger von der
Matthias-Oechsler-Str. ist zu kurz.
Eltern mit Kind oder Menschen mit körperlicher Einschränkung können die Kreuzung
nicht an einem Stück überqueren. Auf der viel zu kleinen Insel zu
stehen, ist zu gefährlich!
Antrag: Neuorganisation der Ampelphasen auf der kompletten Kreuzung mit
Gefahrenentschärfung für Fußgänger und Fahrräder (keine geteilten Übergänge)
Die verkleinerten Z 205 Vorfahrtachten für den Radverkehr (in Fahrtrichtung Ost/West) sollten ersatzlos abmontiert werden.
Insoweit wird dem Radfahrer eine Wartepflicht auferlegt, die ihn unangemessen benachteiligt. Wenn`s kracht, ist er nicht nur der am meisten Leid Tragende, er wird nun auch noch zum Träger der Schuld. Die Z 205 setzen den in der StVO (§ 9 Abs. 3 StVO) aufgestellten Grundsatz, dass der Radfahrer, der auf einem Sonderweg fährt, den Vorrang der Hauptstraße teilt, außer Kraft. Die Z 205 sind i. Ü. unter klarem Verstoß gegen I Zu Abs. 3 VwV-StVO angeordnet, da der Radweg unmittelbar neben der Straße verläuft und der Nachrang des Radlers nur einseitig (kein Vorrangzeichen für den Autoverkehr) geregelt ist.
2.)
Lage / Standort: Radweg Hohenzollernring / Am Stadion / Aquella
Beschreibung: Fuß- und Radweg entlang des Hohenzollernrings, es existiert derzeit keine besondere Kennzeichnung des Fahrradweges, Autos die zum Station abbiegen, übersehen Fahrradfahrer sehr leicht.
Es erscheint unvertretbar, dass an dieser Kreuzung dem Radverkehr Nachrang auferlegt wird, weil dort viele Kinder radeln. Während man durch die Z 205 Vorfahrt achten den Kindern zumutet, den Verkehr aus drei Richtungen im Auge zu behalten, will man denen, die im Auto sitzen nicht Umsicht auferlegen, die Radler aus zwei Richtungen im Auge zu haben. Die Regelung mit Z 205 verstößt auch gegen das Gebot - I Zu Abs. 3 VwV-StVO – dass die Vorrang/Nachrangsituation zu regeln ist, also dem Autoverkehr ein Vorfahrt-Schild gegeben werden müsste.
Die Regelung verstößt gegen das Gebot, dass Vorfahrtsregelungen klar und einfach sein müssen (II zu § 8 Abs. 1 VwV-StVO): Der Autofahrer, der von Norden kommt und zum Aquella abbiegt, sieht sich vor dem Radweg auch einem Z 205 Vorfahrt Achten gegenüber. Es ist also so, dass der Autofahrer und (!) der Radfahrer ein Z 205 Vorfahrt Achten vor sich hat.
Antrag:
Rote Kennzeichnung des Radweges über die Fahrbahn, Anbringen eines Hinweisschild "Vorsicht Radweg" (evtl. auf der Fahrbahn), Vorfahrt für den Radweg
3.)
Lage / Standort: Einmündung vom Bezirksklinikum in den Hohenzollernring
Beschreibung: Der Radweg muss den Fahrzeugen auf der Privatstraße zum Bezirksklinikum Vorfahrt gewähren.
Antrag:
Vorfahrt-Achten-Schild an der Privatstraße statt am Radweg, rote Kennzeichnung, ev. abgesenkter Bordstein für die Straße
Die Rote Kennzeichnung der Radwegquerungen sollte auf dem Gesamten Hohenzollernring, also auch an der Königsberger Str. markiert werden.
4.)
Lage / Standort: Kreuzung Schalkhäuser Strasse / Merkstrasse
Beschreibung: Der Fahrradweg aus Schalkhausen endet abrupt!
Die Vewaltung sollte – so der Auftrag im Radverkehrskonzept - prüfen, ob zwischen Merckstraße und Promenade die Schalkhäuser Straße Tempo 30 bekommt, ob und wieweit Vorbeifahrstreifen, aufgeweitete Aufstellstreifen (z. B. im Hinblick auf die gesetzlichen Mindestbreiten), möglich sind.
Auch sollte die Benutzungspflicht für den Gehsteig zwischen Merckstraße und Hohenzollernring entfallen (statt der momentanen Beschilderung Z 240 gemeinsamer Geh- und Radweg und Z 241 getrennter Geh- und Radweg das Z 239 Fußgänger mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei“).
Der Wegfall der Benutzungspflicht hätte den Vorteil, dass die schnellen Radler auf der Straße wären (bessere Sichtbeziehungen zu den Autofahrern) und die unsichern Radler aber weiterhin den Gehsteig benutzen dürften (Stichwort:„Öffnung von mehr Verkehrsräumen für den Radverkehr“-auch im Radverkehrskonzept beschlossen).
Anfrage:
Inwieweit ist die Verwaltung den Verpflichtungen aus den
Beschlüssen vom 18.05.2009 und 26.05.2009 nachgekommen? Warum ist die Radwegebenutzungspflicht nicht längst entfallen, zumal das Bundesverwaltungegericht in seiner jüngst ergangenen Entscheidung (BVerwG 3 C 42.09, 18.11.2010) hierzu vorgegeben hat, dass die Radwegebenutzungspflicht, also das Verbot auf der Straße zu fahren, nur dann gerechtfertigt ist, wenn eine „qualifizierte Gefahrenlage“ vorliegt. Das ist in der Schalkhäuser Straße ersichtlich nicht der Fall.
Warum ist der Aufstellstreifen an der Ecke Schalkhäuser Straße/Merckstraße/Kronacherstraße nicht schon markiert ist.
Des Weiteren möchten wir auf eine zügigere Umsetzung des Radverkehrskonzeptes drängen. Es sind viele kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahmen enthalten, die trotz Beschluss, seit fast 2 Jahren auf ihre Umsetzung warten!
Wolfgang Bartusch, Reiner Eisenberger, Uwe Fröhlich
Christina Schellein, Michael Sichelstiel
Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
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