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BayernLB: Schaidinger muss sofort zurücktreten |
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Landesbank-Satzung ist ein Freibrief für unfähige Kontrolleure Die Grünen im Bayerischen Landtag fordern den Rücktritt von Hans Schaidinger vom Posten des Verwaltungsrates bei der Bayerischen Landesbank. „Die Kosten von 3,7 Mrd Euro, mit denen das Desaster um die Kärntner HGAA endete, sind unstrittig“, erklärt Eike Hallitzky, Mitglied der parlamentarischen Kommission zur BayernLB. „Ebenso unstrittig ist auch nach den Aussagen des BayernLB-Chefs Häusler, dass die Verwaltungsräte beim Kauf der HGAA fahrlässig gehandelt hatten, als sie ohne zu Fragen und ohne den Kaufvertrag auch nur angeschaut zu haben dem verhängnisvollen Kauf abnickten.“ Zwischen Opposition und Bank umstritten sei lediglich, ob das Versagen der Verwaltungsräte eine einfache oder eine grobe Fahrlässigkeit darstelle. „Das macht für die Frage der Schadensersatzpflicht den entscheidenden Unterschied, nicht aber für die Frage, ob die ehemalige Verwaltungsräte noch in diesem Amt tragbar sind: Sie sind es nicht. Deshalb muss Schaidinger als Verwaltungsrat sofort zurücktreten.“ Eike Hallitzky kritisiert auch die Ausgestaltung der Landesbank-Satzung scharf: „Im Unterschied zu Aufsichtsräten in Aktiengesellschaften beschränkt die Landesbank-Satzung die Haftung der Verwaltungsratsmitglieder auf grobe Fahrlässigkeit.“ Die Landesbank selber habe hier die Schwelle für Schadensersatzansprüche ihrer eigenen Kontrolleure ohne Not angehoben und sich damit selber geschädigt. „Das ist ein Freibrief erster Klasse, den sich die Verwaltungsräte selbst ausgestellt haben.“ Der Landesbank-Experte der Grünen fordert daher eine umgehende Änderung dieser skandalösen Bestimmung.
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